Allgemeine Geschäftsbedingungen
EVENTS – KURSE – LIFEACADEMY - SHOP
Teilnahmebedingungen / AGB´s
1. Allgemeines
· Wir gehen davon aus, dass sich alle Teilnehmer mit dem Profil und Selbstverständnis von VIVIT vorab vertraut gemacht haben. Nähere Infos auf Anfrage oder unter www.forum-vivit.com
· VIVIT ist als ehrenamtlich tätiger, gemeinnütziger Verein in Südtirol gemeldet und hat somit seinen Rechtsitz in Italien.
· VIVIT gilt als Anbieter/Veranstalter, sofern kein Kooperationspartner als hauptverantwortlicher Ausrichter genannt wird.
· Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung die Verwendung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten.
2. Anmeldungen bzw. verbindlicher Vertragsabschluss
· Anmeldungen gelten erst als verbindlich, wenn sie uns in schriftlicher Form (Webformular, Email) erreicht haben bzw. sobald der jeweilige Betrag bezahlt wurde.
· Minderjährige benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigen.
3. Zahlung
· Anzahlungen sind i.d.R. nicht vorgesehen, außer dies wird in der jeweiligen Ausschreibung speziell mitgeteilt.
· Der Teilnahmebetrag ist jeweils vor Beginn zu zahlen.
· Zahlungen bitte auf folgendes Konto: Raiffeisen Algund, „Forum VIVIT“, IBAN: IT44 C 08112 58591 00030 3284107 / BIC: RZSBIT21101 (Stichwort: „betreffendes Event/Produkt“)
· Bzw. über die Zahlungsoptionen auf unserer Website
4. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Ausschreibung sowie gegebenenfalls den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Freizeitleistungen, die nach Abschluss des Vertrages notwendig und die vom Ausrichter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistungen nicht beeinträchtigen. Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Preisänderungen bleiben vorbehalten, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Freizeit oder Maßnahme mehr als vier Monate liegen.
6. Rücktritt durch den Teilnehmer / Stornobedingungen
Der Rücktritt von dem Vertrag kann jederzeit erfolgen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt werden 50% Stornogebühren einbehalten zur Deckung des Bearbeitungsaufwands und als Ausfallentschädigung. Individuelle abweichende Vereinbarungen vorbehalten.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Stornierung (bzw. Rückreise bei Camps) wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Ausrichter zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung. Es werden allerdings ersparte Leistungen an den Teilnehmer zurückgezahlt, soweit und sobald diese von den einzelnen Leistungsträgern dem Ausrichter erstattet worden sind.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Ausrichter
· Bei Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl kann der Ausrichter bei Beachtung der nachstehenden Regeln zurücktreten.
· Das Event muss durch den Veranstalter abgesagt werden, sobald feststeht, dass des wegen Nichterreichen der Teilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
· Die Freizeit kann durch den Ausrichter jedoch bis maximal zwei Wochen vor Beginn annulliert werden.
· Der Ausrichter kann den Vertrag kündigen, wenn ein/e Teilnehmer/in ungeachtet einer Abmahnung des Ausrichters oder der von ihm eingesetzten Leitung die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des Ausrichters oder gegen die Weisung des verantwortlichen Leiters verstößt. Die jeweilige Leitung ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärung vom Ausrichter bevollmächtigt und berechtigt, bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten auf deren Kosten die vorzeitliche Rückreise zu veranlassen bzw. bei Volljährigen auf Kosten des Teilnehmers den Freizeitvertrag zu kündigen. In beiden Fällen behält der Ausrichter den vollen Anspruch auf den Teilnehmerbeitrag. Es werden allerdings ersparte Leistungen an den Teilnehmer zurückgezahlt, soweit und sobald diese von den einzelnen Leistungsträgern dem Ausrichter erstattet werden.
9. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird ein Angebot wegen höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen) erheblich erschwert oder beeinträchtigt, können sowohl der Teilnehmer als auch der Ausrichter vom Vertrag zurücktreten. Der Anbieter kann in dem Fall für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
10. Überschüsse bei bezuschussten Freizeiten bzw. Angebote
Öffentlich und privat bezuschusste Freizeiten für Kinder und Jugendliche sind derart kalkuliert, dass sie keinen Überschuss erzielen. Sollte eine solche Freizeit dennoch Überschüsse erzielen, wertet der Veranstalter diese Beträge als Spende an den Verein VIVIT-Forum für Bildung und Begegnung.
11. Versicherungen
Der Anbieter empfiehlt den Teilnehmern ausdrücklich den Abschluss von privaten Unfall,- Haftpflicht, - bzw. Auslandsreise- oder Reiserücktrittsversicherung. Für alle (auch ehrenamtlich) Mitarbeitenden hat der Anbieter eine Haftpflicht,- Unfall,- und Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Im Rahmen der Lifeacademy bzw. Nachmittagsbetreuung sowie für gewisse Camps wird zusätzlich eine Unfallversicherung für die Teilnehmer/innen abgeschlossen.
12. Haftung
Bei selbstverschuldeten Unfällen, Beschädigungen, Verlusten oder sonstigen Schadensfällen wird keine Haftung übernommen.
Aufgrund der Übertragung der Aufsichtspflicht sind Minderjährige den Weisungen der jeweiligen Event-Leitung folgepflichtig.
Die Haftung des Ausrichters gegenüber dem Teilnehmer auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf maximal den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Ausrichter herbeigeführt worden ist. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit der Ausrichter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Ausrichter haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung der Freizeitmaßnahme ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
13. Datenschutz, Verjährung
Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Teilnehmerdaten werden mittels EDV erfasst, gespeichert und verarbeitet.
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Ausrichter, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen des Teilnehmers gegen den Ausrichter aus unerlaubter Handlung, verjähren nach sechs Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Abschlussdatum des Angebots. Dies gilt insbesondere auch für die Ansprüche aus Verletzung von vorvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem jeweiligen Vertrag.
14. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Italien, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird. Was durch die gegenständlichen AGB‘s nicht ausdrücklich geregelt ist, unterliegt den Bestimmungen des gültigen italienischen Zivilgesetzbuches.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle eventuellen Streitigkeiten ist Bozen.
Gerichtsstand ist der Sitz des Ausrichters der Freizeit oder Maßnahme:
Forum VIVIT, Goethestr. 15, 39012 Meran (BZ), Südtirol-Italien
Stand: Juli 2025